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   BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22   

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https://dejure.org/2022,37562
BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22 (https://dejure.org/2022,37562)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.2022 - 206 StRR 220/22 (https://dejure.org/2022,37562)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 206 StRR 220/22 (https://dejure.org/2022,37562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VereinsG § 20 Abs. I Nr. 4, 5; GVG § 74 Abs. 3, 74a Abs. 1,4; EMRK Art. 10
    Parole "Serok Öcalan" als "Kennzeichen" der PKK iSd § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 VereinsG - Erforderliche Feststellungen

  • rewis.io

    Strafzumessung, PKK, Meinungsfreiheit, Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Schuldspruch, Hauptverhandlung, Freispruch, Verletzung, Widmung, Aufhebung, Vereinigung, Strafe, Strafkammer, Verletzung materiellen Rechts, lex specialis, Aufhebung des Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen eine Verurteilung des Angeklagten wegen der Teilnahme an einer sich fortbewegenden Versammlung "Stoppt die türkische Invasion in Nordsyrien - Wir verteidigen Rojava" in München und des Rufens der Parole "Serok Öcalan"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Es dient nur dazu, tatbestandsmäßige von neutralen Handlungen abzugrenzen und stellt sicher, dass nur solches Verhalten bestraft wird, das gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe von Belang ist (BGH, Urteil vom 13. Juni 2019, 3 StR 133/19, NStZ 2020, 362 Rn. 19).

    Auch die Dauer des Tatvorgangs sowie der mittlerweile eingetretene Zeitablauf werden ggf. zu beachten sei (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2019, 3 StR 133/19, BeckRS 2019, 16105 Rn. 27).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Bei der Prüfung, ob überhaupt ein Kennzeichen vorliegt, sind die außerhalb desselben liegenden Umstände seiner Verwendung außer acht zu lassen, ein Kennzeichen muss vielmehr in seinem auf den verbotenen Verein hinweisenden Symbolgehalt aus sich heraus verständlich sein (BGH NJW 2015, 3590 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Tatsächlich dient das gesetzliche Verbot der Verwendung von Kennzeichen von Organisationen, die unter der Berücksichtigung hoher verfassungsrechtlicher Anforderungen verboten worden sind, nicht als Mittel zur Bekämpfung anderer Meinungen oder Ideologien, sondern der Abwehr spezifischer, aus der organisierten Kraft einer Vereinigung entstehenden Gefahren für bestimmte überragende Rechtsgüter (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2020, Az.: 1 BvR 2067/17,1 BvR 4 23/18,1 BvR 4 24/18, NVwZ 2020, 1424 Rn. 44 bis 46).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Das ist auf die Sachrüge hin zu beachten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 1998, 4 StR 88-98, NStZ-RR 1999, 45; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage 2022, § 267 Rn. 42a).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 109/13

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Abgrenzung zur Verwendung

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    b) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2013 (3 StR 109/13, NStZ 2013, 733) darauf hingewiesen, dass in dem Verwenden oder Verbreiten der Kennzeichen verbotener Vereine auch ein Verstoß gegen das Betätigungsverbot liegen kann, allerdings nur, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG gegeben seien.
  • BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Für die Zuständigkeit im Berufungsverfahren ist nach § 74 Abs. 3 GVG ausschließlich ausschlaggebend, welches Gericht in erster Instanz entschieden hat (BayObLG, Beschluss vom 1. Februar 1971, RReg. 7 St 11/71, NJW 1971, 953 unter Verweis auf Beschluss des BGH vom 30. Januar 1968, 1 StR 319/67, BGHSt 22, 48, 49 f.).
  • EGMR, 29.11.2011 - 43807/07

    KILIÇ AND EREN v. TURKEY

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Soweit der Angeklagte sich darauf beruft, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den beiden von ihm vorgelegten Urteilen vom 8. Oktober 2011 bzw. 22. Oktober 2019 (Fall 43807/07; Fall 9662/10; Übersetzung Bl. 665 und 689 ff d.A.) erkannt habe, dass die Parole "Serok Öcalan" bzw. sinnentsprechende Parolen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, trifft dies zwar zu, verkennt allerdings, dass diese Entscheidungen jeweils im Zusammenhang mit Verurteilungen gemäß Art. 215 des türkischen Strafgesetzbuchs wegen der Billigung bzw. des Lobes von Straftaten und Straftätern erfolgt sind.
  • BayObLG, 10.03.2000 - 4St RR 25/00

    Strafgewalt der kleinen Strafkammer; Feststellungen zum Schuldumfang bei

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Demzufolge wäre ggf. eine Verweisung an die erstinstanzlich gem. § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG zuständige Staatsschutzkammer zu erwägen (Meyer/Goßner/Schmitt, a.a.O., § 328 Rn.9 f.; BayObLG, Beschluss vom 10. März 2000, 4 StRR 25/00, juris Rn. 5).
  • EGMR, 19.11.2019 - 9662/10

    YURTDAS ET SÖYLEMEZ c. TURQUIE

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Soweit der Angeklagte sich darauf beruft, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den beiden von ihm vorgelegten Urteilen vom 8. Oktober 2011 bzw. 22. Oktober 2019 (Fall 43807/07; Fall 9662/10; Übersetzung Bl. 665 und 689 ff d.A.) erkannt habe, dass die Parole "Serok Öcalan" bzw. sinnentsprechende Parolen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, trifft dies zwar zu, verkennt allerdings, dass diese Entscheidungen jeweils im Zusammenhang mit Verurteilungen gemäß Art. 215 des türkischen Strafgesetzbuchs wegen der Billigung bzw. des Lobes von Straftaten und Straftätern erfolgt sind.
  • BayObLG, 01.02.1971 - RReg. 7 St 11/71

    Von einem jugendlichen Mitangeklagten eingelegtes Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 08.12.2022 - 206 StRR 220/22
    Für die Zuständigkeit im Berufungsverfahren ist nach § 74 Abs. 3 GVG ausschließlich ausschlaggebend, welches Gericht in erster Instanz entschieden hat (BayObLG, Beschluss vom 1. Februar 1971, RReg. 7 St 11/71, NJW 1971, 953 unter Verweis auf Beschluss des BGH vom 30. Januar 1968, 1 StR 319/67, BGHSt 22, 48, 49 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20

    Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig

    vgl. EGMR, Urteil vom 27. Januar 2011 - 16637/07 -, juris Rn. 57 ff.; vgl. hierzu auch BayObLG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 206 StRR 220/22 -, juris Rn. 13 f.
  • BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22

    Volksverhetzung - Merkmal des Verharmlosens

    Denn für die Zuständigkeit im Berufungsverfahren ist nach § 74 Abs. 3 GVG ausschließlich ausschlaggebend, welches Gericht in erster Instanz entschieden hat (BayObLG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 206 StRR 220/22 -, juris Rn. 12; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 355 Rn. 6).
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